Seit über 20 Jahren sind Strafrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und Arbeitsrecht Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei.
Auch wenn Sie in die Mühlen der Strafjustiz – Polizei, Staatsanwaltschaft, Untersuchungshaft, etc. – geraten sind, haben Sie Rechte. Das ist gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, bevor "die Weichen gestellt" sind, von entscheidender Bedeutung.
Sie haben das Recht, bei der Polizei zu schweigen – was Sie auch unbedingt tun sollten, bevor Ihr Strafverteidiger Akten-Einsicht genommen hat. Haben Sie sich schon zum Tatvorwurf geäußert: Ab jetzt sollten Sie nichts mehr sagen und sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.
Sie haben das Recht, auch vor dem Haft- und Ermittlungsrichter zu schweigen – was Sie gleichfalls tun sollten, es sei denn, Ihr Strafverteidiger gibt Ihnen einen anderen Rat.
Sie haben das Recht, sich in jedem Stadium des Verfahrens mit Ihrem Strafverteidiger zu beraten – worauf Sie unbedingt bestehen sollten.
Wichtig ist, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten!
Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht achte ich für Sie auf die Einhaltung der „Spielregeln“, setze Ihre Rechte durch und begleite Sie durch die Wirren der Paragraphen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, gilt es vieles zu beachten. Lassen Sie sich von der Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers nicht davon abhalten, Ihre berechtigten Schadensersatz-Ansprüche durchzusetzen!
Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf ist Ärger nach Abschluss des Kaufvertrages kein Seltenheitsfall: Lief bei der Probefahrt noch alles zufriedenstellend, kommt es häufig...
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Betroffenenanhörung und Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter. Haben sie ein Anhörungsschreiben im Bußgeldverfahren erhalten, ...